Voraussetzungen zum Führerschein

Voraussetzungen zum Führerschein

Bevor du einen Lernfahrausweis für die Kat. B (Auto) beantragen kannst, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Nothelferkurs (Gültigkeit 6 Jahre)
  2. Sehtest (24 Monate gültig)
  3. Theorieprüfung
  4. Ab 17 Jahren kannst du den Lernfahrausweis beantragen. Zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr musst du den Lernfahrausweis 1 Jahr besitzen, bevor du dich zur praktischen Prüfung anmelden kannst. Ab 20 Jahren muss die 1 Jährige Lernphase nicht mehr absolviert werden.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, dann kannst du einen Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt (VSZ) beantragen und Fahrstunden nehmen. Sobald du deinen Lernfahrausweis hast, kannst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren.

Nothelferkurs:

Sie lernen und üben Notsituationen richtig einzuschätzen, erste Hilfe zu leisten, mit Sofortmassnahmen Leben retten und die Menschen an der Unfallstelle vor weiteren Schäden schützen.

Theorieprüfung:

Bei der Theorieprüfung musst du 50 Fragen beantworten. Dabei musst du 135 von 150 Punkten erreichen. Die Theorieprüfung wird im Verkehrssicherheitszentrum VSZ, via PC absolviert.

Verkehrskundeunterricht (VKU):

Im obligatorischen VKU werden in 8 Lektionen der Verkehrssinn und das Gefühl für Gefahren geschärft. Die Lernenden sollen damit zu einer defensiven und rücksichtsvollen Fahrweise motiviert werden und zu einer richtigen Einschätzung der eigenen Fahrfähigkeit kommen. Falls du bereits einen gültigen Fahrausweis in der Kat. A oder A1 hast, entfällt der Kurs.

Gerne informiere ich dich, was du nach der Autoprüfung noch zu machen hast.